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   OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06.Z   

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OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06.Z (https://dejure.org/2008,8463)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19.05.2008 - 3 Bf 345/06.Z (https://dejure.org/2008,8463)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - 3 Bf 345/06.Z (https://dejure.org/2008,8463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen - Unterstützung der PKK durch journalistische Betätigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Journalistische Betätigung für eine der in § 11 S. 1 Nr. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) bezeichneten Bestrebungen als die Einbürgerung ausschließende Unterstützung von derartigen Bestrebungen; Vermittlung einer erhöhten Bedeutung der Protagonisten und deren Anliegen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; StAG § 11 S. 1 Nr. 1; GG Art. 5 Abs. 1
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Unterstützung, PKK, Journalisten, Özgür Politika, Pressefreiheit, Volkshaus der Türkei, Kampagne "Dialog statt Verbot", Verhältnismäßigkeit, ...

  • Judicialis

    StAG § 11 Satz 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06
    Hierzu kann Bezug genommen werden auf die Feststellungen des Bundesverwal-tungsgerichts in dem Urteil vom 30. März 1999 (BVerwGE 109, 12, 20 ff.):.

    Weiter hatte die Auslandsorganisation zur Finanzierung der Guerilla in der Türkei Beiträge und "Spenden" mit Einschüchterung und Anwendung körperlicher Gewalt von möglichst vielen Kurden beigetrieben (siehe BVerwG, Urt. v. 30.3.1999, BVerwGE 109, S. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06
    Durch dieses Verhalten hatte sich die PKK eine eigene Strafgewalt in Deutschland angemaßt und dadurch die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verletzt und gefährdet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1994, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 17; bestätigt im Hauptsacheverfahren: Urt. v. 9.12.1997 - 1 A 9.93, zitiert nach VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002 - 13 S 1111/01, in juris; im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urt. v. 30.3.1999, a.a.O.).

    Dadurch wird deutlich, dass die PKK ihre gewaltorientierte Vorgehensweise zunächst nicht wesentlich verändert hat und insbesondere Spendengeld-Erpressungen und Bestrafungsaktionen zur Aufrechterhaltung der Disziplin und Befolgung der Anweisungen der PKK-Führung, mit denen das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wurde, auch nach Verkündung der so genannten Friedensstrategie zum Erscheinungsbild der PKK gehörten (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002 - 13 S 1111/01, in juris).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06
    Das Grundrecht der Pressefreiheit gebietet nicht, die journalistische Betätigung als solche insgesamt aus dem für die Einbürgerung maßgeblichen Tatsachenmaterial auszuscheiden, sondern ist erst von Belang für die Frage, ob besondere Anforderungen - insbesondere an die Erheblichkeit der Unterstützungshandlung - zu stellen sind (vgl. zur Meinungsfreiheit BVerwG, Urt. v. 15.3.2005, BVerwGE 123, 114).
  • OVG Hamburg, 21.12.2007 - 3 Bf 101/07

    Vereinbarkeit des Befristungsverfahrens mit MRK Art 8

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06
    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, NVwZ-RR 2004, 542; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2007, 3 Bf 101/07.Z, juris).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06
    Die Vorschrift ist allerdings zur Vermeidung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Kommunikationsgrundrechte hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "unterstützt" dahin auszulegen, dass solche Verhaltensweisen außer Betracht zu bleiben haben, die zu den latenten Gefahren der Vorfeldunterstützung des Terrorismus nur ganz unwesentlich oder geringfügig beitragen; zudem muss es für eine Zurechnung dem Betreffenden erkennbar sein, dass sein Handeln für die Vereinigung als solche insgesamt - in Abgrenzung zu einem eingeschränkten, von den Interessen der Vereinigung durch den Betroffenen gesondert verfolgten, ordnungsrechtlich unbedenklichen Anliegen - unterstützend wirkt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 22.2.2007, BVerwGE 128, 140).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass die Bewertung des Auftretens des Klägers als Journalist als Anhaltspunkt im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG den Schutzbereich der Pressefreiheit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berührt, auch wenn es sich dabei um keinen gezielten staatlichen Eingriff in ein bestimmtes Verhalten der Presse handelt (vgl. zur Erheblichkeit auch nicht-finaler Maßnahmen BVerfG, Beschl. v. 24.5.2005, BVerfGE 113, 63).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06
    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, NVwZ-RR 2004, 542; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2007, 3 Bf 101/07.Z, juris).
  • OVG Hamburg, 06.12.2005 - 3 Bf 172/04

    Rückwirkung des StARefG §§ 10, 11, Fassung 2004-07-30, auf voraufgegangene

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06
    Der erkennende Senat hat dementsprechend mit seinem Urteil vom 6. Dezember 2005 (3 Bf 172/04, juris) zur anhaltenden Erheblichkeit des vereinsrechtlichen Betätigungsverbotes und zu der Ausrichtung der PKK im Jahre 2001 u.a. Folgendes festgestellt:.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind regelmäßig dann begründet, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wie es etwa der Fall ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 A 9.93

    Erlass eines Gerichtsbescheides - Verbot eines Vereins

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.2008 - 3 Bf 345/06
    Durch dieses Verhalten hatte sich die PKK eine eigene Strafgewalt in Deutschland angemaßt und dadurch die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verletzt und gefährdet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1994, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 17; bestätigt im Hauptsacheverfahren: Urt. v. 9.12.1997 - 1 A 9.93, zitiert nach VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.2002 - 13 S 1111/01, in juris; im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urt. v. 30.3.1999, a.a.O.).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 906/08

    Einbürgerungsantrag eines iranischen Staatsangehörigen

    Dazu bedarf es einer wertenden Betrachtung, bei der auch Ausländern zustehende Grundrechte wie Art. 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 3 GG zu berücksichtigen sind; andererseits können grundsätzlich auch legale Betätigungen herangezogen werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2008, 3 Bf 345/06.Z, juris; Beschl. v. 07.04.2006, 3 Bf 442/03, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.07.2002, 13 S 1111/01, juris, Rn. 40; Berlit , in: GK-StAR, Stand Oktober 2005, § 11 StAG, Rn. 88 f.).

    § 11 S. 1 Nr. 1 StAG ist ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG und damit als Schranke der Kommunikationsgrundrechte nach Art. 5 Abs. 1 GG geeignet (OVG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2008, 3 Bf 345/06.Z, juris, Rn. 29).

    Die Vorschrift ist allerdings zur Vermeidung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Kommunikationsgrundrechte hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "unterstützt" dahin auszulegen, dass solche Verhaltensweisen außer Betracht zu bleiben haben, die zu den latenten Gefahren der Vorfeldunterstützung des Terrorismus nur ganz unwesentlich oder geringfügig beitragen; zudem muss es für eine Zurechnung dem Betreffenden erkennbar sein, dass sein Handeln für die Vereinigung als solche insgesamt unterstützend wirkt (OVG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2008, a.a.O. unter Verweis auch auf BVerwG, Urt. v. 22.02.2007, 5 C 20.05, juris).

  • VG Aachen, 28.10.2009 - 8 K 1733/06

    Ausschluss der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund

    vgl. Berlit in GK-StAR, a.a.O., § 11 Rn. 66, 74, 86 ff.; VGH BW, Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 3 Bf 345/06.Z -, AuAS 2009, 43.
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